Offizieller Online-Service der ÖGK

Kostenerstattung & Auszahlungen online beantragen

Haben Sie medizinische Rechnungen selbst bezahlt? Reichen Sie Honorarnoten für Wahlärztinnen und Wahlärzte, Therapien, Heilbehelfe oder Auslandsbehandlungen jetzt unkompliziert, papierlos und rechtsverbindlich online ein.

Nach Prüfung wird der gesetzliche Erstattungsanspruch (bei Wahlärzten bis zu 80% des Kassentarifs) direkt auf Ihr Bankkonto ausbezahlt.

ÖGK Service-Portal

Anspruch auf Kostenerstattung prüfen

Wählen Sie Ihren Leistungsfall aus, um die Voraussetzungen für eine Rückzahlung zu ermitteln:

Weiter zur Dateneingabe

Wann erstattet die Österreichische Gesundheitskasse Geld zurück?

Eine offizielle Kostenerstattung durch die ÖGK ist gesetzlich in Fällen vorgesehen, in denen Versicherte medizinische Leistungen vorab selbst bezahlt und eine saldierte Honorarnote bzw. Zahlungsbestätigung vorlegen:

Wahlarzt Vergütung Icon
Kategorie 1 • Privatärzte

Wahlärztinnen und Wahlärzte (Privatarzt)

Wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt ohne Kassenvertrag konsultieren, bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst. Reichen Sie die saldierte Rechnung anschließend bei der ÖGK ein, erstattet die Gesundheitskasse bis zu 80 % des Betrages, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Behandlung bezahlt hätte.

Voraussetzung: Die Rechnung muss Diagnose, genaue Leistungsaufstellung und einen Zahlungsnachweis enthalten.

Kategorie 2 • Fachtherapien

Therapien und Rehabilitation

Bei physiotherapeutischen Behandlungen, Psychotherapie, Logopädie oder Ergotherapie bei privaten Therapeutinnen und Therapeuten leistet die ÖGK einen tariflichen Kostenzuschuss.

Wichtig ist das Vorliegen einer vor Behandlungsbeginn ausgestellten ärztlichen Zuweisung bzw. Verordnung, um eine Teilrückerstattung der entstandenen Therapiekosten zu erhalten.

Therapie & Rehabilitation Icon
Heilbehelfe & Medikamente Icon
Kategorie 3 • Hilfsmittel

Medikamente, Brillen und Heilbehelfe

Für vom Wahlarzt auf Privatrezept verordnete erstattungsfähige Arzneimittel sowie für medizinisch notwendige Heilbehelfe (z.B. Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische Schuheinlagen oder Bandagen) kann nach chefärztlicher Bewilligung ein Kostenersatz beantragt werden.

Der gesetzliche Eigenanteil (Kostenanteil) wird bei der Rückzahlung in Abzug gebracht.

Kategorie 4 • International

Medizinische Behandlung im Ausland

Mussten Sie im Urlaub oder auf Dienstreisen im EU/EWR-Raum, in der Schweiz oder in Drittstaaten akut medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und die Rechnung vor Ort bar oder mit Karte begleichen, erstattet die ÖGK die Kosten im Rahmen der österreichischen Vertragstarife.

Legen Sie hierzu die Originalrechnung, die Zahlungsbestätigung und den ausführlichen Arztbericht bei.

Behandlung im Ausland Icon

Reichen Sie Ihren Erstattungsantrag jetzt online ein

Sparen Sie sich den Postweg und lange Wartezeiten. Unser digitaler Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe, erstellt das amtliche PDF-Dokument und ermöglicht die sichere elektronische Signatur.

Antrag jetzt starten