Wahlärztinnen und Wahlärzte (Privatarzt)
Wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt ohne Kassenvertrag konsultieren, bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst. Reichen Sie die saldierte Rechnung anschließend bei der ÖGK ein, erstattet die Gesundheitskasse bis zu 80 % des Betrages, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Behandlung bezahlt hätte.
Voraussetzung: Die Rechnung muss Diagnose, genaue Leistungsaufstellung und einen Zahlungsnachweis enthalten.